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Unsere Leistungen

Mitgliedern bieten wir ganzjährig Hilfeleistungen in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG, bei ausschließlich Einkünften aus

• nicht selbstständiger Arbeit, Renten und Pensionen

• Kapitalvermögen, aus Vermietung und sonstigen Einkünften (z.B. sog. Spekulationsgeschäften), wenn die Einnahmen aus diesen Einkunftsarten insgesamt 13.000 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung 26.000 Euro nicht übersteigen.

Unsere Beratungsbefugnis berechtigt auch zur Hilfeleistung bei

• Der Beantragung der Eigenheimzulage incl. Baukindergeld

• Kindergeld nach Abschnitt X EStG

• Der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999

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